Geschäftsbedingungen Europa
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag.
Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich
anerkannt haben.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Die zu dem Angbot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Massangaben, sind nur annähernd
massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht
vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und
Änderungen behalten wir uns vor.
III. Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung
des Lieferers massgebend, im Falle eines Angebotes des Lieferers
mit zeitlicher Bindung und fristgemässer Annahme des Angebots,
sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden
und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
IV. Preise
1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST),
einschliesslich Verpackung ab Voitsberg.
2. Franco Lieferung ab einem Bestellwert von EUR 500.– netto exkl.
MWSt. Ausgenommen Stationärmaschinen.
3. Wird eine Terminlieferung gewünscht, verrechnen wir die effektiven
Gebühren.
Bei einem Warenwert der Bestellung bis zu EUR 20.–, wird ein
Betrag von EUR 5.– an Bearbeitungsgebühr für Kleinstaufträge
berechnet.
5. Aufstellung, Montage und Verpackung von Stationärmaschinen
erfolgt gegen gesonderte Berechnung.
6. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen
oder ein Zurückhaltungsrecht auszuüben.
7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro
Monat vereinbart.
8. Berechnete Verpackung wird zum Selbstkostenpreis abgegeben
und weder zurückgenommen noch gutgeschrieben.
V. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Forderungen sind Zahlbar:
innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.
Montage- und Reparaturkosten sind sofort zahlbar.
2. Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen per Nachnahme.
3. Die Bezahlung durch Wechsel bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung. Diskontspesen sind vom Besteller nach Aufgabe
sofort zu überweisen.
VI. Retoursendungen
1. Retoursendungen von Waren, insbesondere Ersatzteilen, sind nur
innerhalb von 3 Monaten ab Fakturadatum möglich.
2. Bei solchen Retouren, die nicht ausdrücklich aufgrund einer Fehllieferung
von uns erfolgen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von 15% des Fakrurawertes, mindestens jedoch EUR 25.–, exkl.
MWSt. pro Sendung.
3. Bei Rücksendungen ist unbedingt die Angabe der Rechnungs- bzw.
Lieferscheinnummer und das Ausstelldatum erforderlich.
Ohne diese Angaben kann keine Gutschrift erfolgen.
VII. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der
vereinbarten Anzahlung.
1. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner
weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Besteller mit einer
fälligen Zahlung im Verzuge, so kann der Lieferer nach Androhung
für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen
Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.
Geschäftsbedingungen
2. Im übrigen ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb
des Willens des Lieferers liegen oder wenn diese Umstände bei
Unterlieferanten eintreten.
4. Von uns genannte Lieferfristen schliessen bei Überschreitung Schadenersatzforderungen
aus.
5. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir
berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit entsprechend
angemessener, verlängerter Frist zu beliefern.
VIII. Gefahrenübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den
Besteller über, auch wenn Teillieferungen Erfolgen.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
auf den Besteller über.
3. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des
Bestellers zu versichern.
4. Teillieferungen sind zulässig.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller bei uns aus der entstehenden Geschäftsverbindungen
und noch entstehenden Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, vor.
2. Eine Weiterveräusserung oder Verpfändung bis zur vollständigen
Bezahlung der gelieferten Waren ist daher unzulässig.
X. Beanstandungen und Mängelrügen
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen
sind Garantieansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger
Mitteilung sind wir zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach
Abschnitt XI. verpflichtet.
3. Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
XI. Garantieanspruch und Haftung für Mängel der Lieferung
1. Gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG übernehmen wir für
unsere gelieferten Waren eine Garantie von zwei Jahren ab dem
Tag der Lieferung. Gegenüber allen anderen Kunden gilt eine Garantie
von einem Jahr als vereinbart.
2. Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind alle einer natürlichen
Abnützung unterworfenen Teile, die Folgen übermässiger Beanspruchung,
unsachgemässer Behandlung sowie Nichtbeachten der
Betriebs- und Einweisungsanleitungen.
3. Werden vom Besteller oder von Dritten irgendwelche Eingriffe an
dem Gegenstand vorgenommen, lehnen wir jede Verpflichtung
ab.
XII. Vertragsrücktritt
1. des Kunden: Ist der Kunde Konsument, so gelten für den Vertragsrücktritt
die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes,
insbesondere § 3 KSchG. Ist der Kunde jedoch Kaufmann, so wird
für den Fall eines Rücktrittes eine Stornogebühr von 30% der
Bruttoauftragssumme vereinbart.
2. des Lieferers: Für den Fall unvorhergesehener Ereignisseim Sinne
Ziffer VI., sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt
der Leistung verändern oder auf unseren Betrieb einwirken und für
den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung
wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies
wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
XIII. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand
T h u n vereinbart.



